Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie wissen müssen, um die Beantragung Ihrer spanischen spanischen NIE-Nummer zu beantragen.

Allgemeine Fragen

Eine NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) ist eine Steueridentifikationsnummer, die von den spanischen Behörden an ausländische Staatsangehörige vergeben wird. Sie benötigen eine solche Nummer für fast alle behördlichen oder finanziellen Angelegenheiten in Spanien, darunter den Kauf einer Immobilie, die Eröffnung eines Bankkontos, den Abschluss eines Arbeitsvertrags oder die Gründung eines Unternehmens.

Ja. Wenn Sie vorhaben, in Spanien eine Immobilie zu kaufen, ein Bankkonto zu eröffnen, einen Arbeitsvertrag abzuschließen oder sonstige finanziell oder rechtlich bedeutsame Angelegenheiten zu regeln, ist eine NIE-Nummer gesetzlich vorgeschrieben.

Ihre NIE-Nummer ist auf einer offiziellen A4-Bescheinigung aufgedruckt, die von der spanischen Einwanderungsbehörde abgestempelt wurde. Sie beginnt mit dem Buchstaben X, Y oder Z, gefolgt von einer Zahlenfolge und einem abschließenden Buchstaben. Diese Bescheinigung dient bei behördlichen Angelegenheiten als Nachweis Ihrer NIE-Nummer.

Ja. Sobald Ihre NIE-Nummer ausgestellt wurde, gilt sie dauerhaft. Die Bescheinigung selbst kann zwar ablaufen, die Nummer ändert sich jedoch nie.

Ja, nach spanischem Recht muss der Antragsteller persönlich anwesend sein. Das gleiche spanische Gesetz sieht jedoch auch vor, dass eine rechtsgültige Vollmacht es jeder Person ermöglicht, sich für behördliche Zwecke in Spanien vollständig durch eine andere Person vertreten zu lassen. Das bedeutet, dass wir mit einer ordnungsgemäß beglaubigten Vollmacht Ihre NIE-Nummer in Ihrem Namen beantragen können, ohne dass Sie dafür nach Spanien reisen müssen.

Dies wird in den Richtlinien des Innenministeriums bestätigt, in denen ausdrücklich festgelegt ist, dass Anträge von einem bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden können, wenn sich der Antragsteller nicht in Spanien aufhält.

Persönliche Antragstellung

Ja, aber das ist zeitaufwendig und kompliziert. Sie müssten nach Spanien reisen, zur Policía Nacional gehen, das Formular EX-15 auf Spanisch ausfüllen und sich auf lange Warteschlangen einstellen. Die meisten Polizeidienststellen verfügen über kein englischsprachiges Personal, und die Abläufe variieren je nach Standort. Viele Menschen finden es einfacher, schneller und oft auch günstiger, unseren Service in Anspruch zu nehmen.

Rechnet man die Kosten für Flüge, Unterkunft und Transport für zwei Reisen nach Spanien zusammen, liegen die Gesamtkosten in der Regel zwischen 300 € und 1.000 €, wobei der Zeitaufwand nicht berücksichtigt ist.

Das ist möglich, allerdings sind die Bearbeitungszeiten sehr lang. Im Durchschnitt müssen Antragsteller 115 Werktage (etwa 6 Monate) warten. Dies variiert je nach Land. Wenn Sie Ihre NIE innerhalb einer angemessenen Frist benötigen, ist unser Service eine wesentlich schnellere Alternative.

Unser Service

Der gesamte Prozess wird online abgewickelt. Sie müssen nicht anreisen nach Spanien zu reisen oder einen Notar aufzusuchen. So funktioniert es genau:

  1. Geben Sie Ihre Bestellung auf und laden Sie eine Kopie Ihres Reisepasses hoch
  2. Geben Sie Ihre Daten ein und führen Sie eine kurze Online-Verifizierung durch, um die Vollmacht zu beglaubigen (dauert etwa 5 Minuten auf Ihrem Smartphone oder Tablet)
  3. Wir kümmern uns um den Antrag bei den spanischen Behörden und übermitteln Ihre NIE-Bescheinigung

Sie erledigen alles online. Nach der Bestellung durchlaufen Sie einige einfache Schritte:

  • Laden Sie eine Kopie von Ihrem gültigen Reisepass oder Personalausweis hoch
  • Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein
  • Führen Sie einen kurzen Online-Verifizierungsprozess durch, um die Vollmacht rechtsgültig zu machen.

Der gesamte Vorgang dauert auf Ihrem Smartphone oder Tablet etwa 5 Minuten. Es sind keine physischen Dokumente, kein Gericht und kein Kurierdienst erforderlich.

Die Bearbeitungszeiten hängen von dem von Ihnen gewählten Paket und ob Sie einen europäischen oder einen nicht-europäischen Reisepass besitzen.

Für Europäer:

  • Standard: 2–4 Wochen nach Erhalt der unterzeichneten Vollmacht
  • Bearbeitungszeit: ca. 10 Tage nach Erhalt der unterzeichneten Vollmacht
  • Höchste Priorität: ca. 5 Tage nach Erhalt der unterzeichneten Vollmacht

Für Nicht-Europäer:

  • Standard: 6–12 Wochen nach Erhalt der unterzeichneten Vollmacht
  • Bearbeitungsdauer: ca. 30 Tage nach Eingang der unterzeichneten Vollmacht
  • Höchste Priorität: ca. 15 Tage nach Erhalt der unterzeichneten Vollmacht

Die Preise beginnen bei 245 € für EU-Bürger und bei 345 € für Nicht-EU-Bürger (inkl. MwSt.). Für die Beglaubigung der Vollmacht fällt zusätzlich eine Notargebühr in Höhe von 125 € an. Alle Pakete finden Sie unter nienumberfast.com.

Nein. Unser Service erfolgt vollständig aus der Ferne. Sie können sich von überall auf der Welt bewerben.

Alle Pakete enthalten:

  • Komplette Abwicklung des NIE-Antrags bei den spanischen Behörden
  • Ihre NIE-Bescheinigung per E-Mail (gescannte Kopie)

Es fällt eine separate Notargebühr in Höhe von 125 € an. Optional ist folgende Zusatzleistung erhältlich: Digital + Original per Post (+54,50 €), d. h. eine gedruckte NIE-Bescheinigung, die an Ihre Wohnadresse geschickt wird und häufig von Banken oder Behörden verlangt wird.

Vollmacht

Eine Vollmacht ist ein rechtsgültiges Dokument, das „NIE Number Fast“ ermächtigt, Ihren NIE-Antrag in Ihrem Namen einzureichen. Nach spanischem Recht ermöglicht eine rechtsgültige Vollmacht einem Bevollmächtigten, in Spanien in Ihrem Namen behördliche Angelegenheiten zu regeln, darunter auch NIE-Anträge.

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie einen Link, über den Sie den POA-Prozess online abschließen können. Sie geben Ihre Daten ein, laden Ihren Ausweis hoch und durchlaufen einen kurzen Verifizierungsprozess, um das Dokument digital zu beglaubigen. Dies dauert auf Ihrem Smartphone oder Tablet etwa 5 Minuten.

Ein persönlicher Besuch beim Notar oder ein Apostille-Stempel sind nicht erforderlich. Die Vollmacht wird vollständig online im Rahmen eines digitalen Verifizierungsprozesses beglaubigt. Für diese Beglaubigung fällt eine Notargebühr in Höhe von 125 € an, die nicht im Paketpreis enthalten ist.

Ja. Die Vollmacht ist digital beglaubigt und wird von den spanischen Behörden uneingeschränkt anerkannt.

Nach Ihrer Bewerbung

Sie erhalten eine gescannte Kopie Ihrer NIE-Bescheinigung per E-Mail. Falls Sie zusätzlich die Option „Papierausdruck“ bestellt haben, wird Ihnen das Original per Post an Ihre Adresse zugeschickt.

Sollte Ihr Originaldokument ausnahmsweise einmal verloren gehen, beantragen wir auf der Grundlage derselben Vollmacht kostenlos ein Duplikat.

Ja. Wir bieten eine 100-prozentige Geld-zurück-Garantie an. Sollten wir Ihre NIE-Nummer nicht beschaffen können, erhalten Sie den vollen Betrag zurück.

Sind Sie bereit, Ihre NIE-Nummer zu beantragen?

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